Informationen zum Verbrennen von Schlagabraum (Daxenfeuer)
26.06.2020
Seit dem 01. Januar 2018 müssen Daxen- oder Schwendfeuer nicht mehr bei der zuständigen Leitstelle gemeldet werden.
Aus diesem Grund sind Sie als Verantwortlicher zu erhöhter Sorgfaltspflicht angehalten und müssen gemäß Art. 17 Abs. 4 (1) BayWaldG unter anderem folgende Punkte beachten:
– Nur außerhalb von Ortschaften
– nur an Werktagen von 8 bis 18 Uhr
– nicht bei Wind verbrennen
– Bewachung des Feuers von mind. 2 über 16-jährigen Personen mit geeignetem Löschgerät
– Löschen der Glut bei Einbruch der Dunkelheit
Link zum Bayerischen Waldgesetz
www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWaldG
Kategorien
Beliebteste Beiträge
Absage 150jähriges Gründungsfest
weiterlesen
16.04.2020
B5 – BMA unklare Rauchentwicklung
Am 06.12.2019 wurden wir zum ersten mal mit unserer neuen DLAK 23/12 alarmiert. Auf Anfahrt wurde entwarnung gegeben weiterlesen
08.12.2019
Abholung und Einweisung DLAK 23/12 bei Rosenbauer Metz in Karlsruhe
weiterlesen
07.12.2019
Jahreshauptversammlung 2024
Am Freitag den 15.03.2024 fand im Gasthof Kampenwand in Aschau im Chiemgau die diesjährige Jahreshauptversammlung weiterlesen
19.03.2024
Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen
Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 15.03.2024 im Gasthof zur Kampenwand in Aschau im Chiemgau um 19:00 weiterlesen
21.02.2024
Mottowagen“ beim Faschingsumzug
Am Freitag haben wir uns mit einem eigenem „Mottowagen“ beim Faschingsumzug der Faschingsgilde Aschau im Chiemgau weiterlesen
27.01.2024
Tags